Der Ausgleich

Österreichisch - Ungarischer Ausgleich

Ein am 15. 3. 1867 abgeschlossener Vertrag über das staatsrechtliche Verhältnis zwischen Österreich und Ungarn. Das bisherige Kaisertum Österreich wurde dadurch in die so genannte Doppelmonarchie (bis 1918) umgewandelt. Nach der Bildung eines konstituierenden ungarischen Ministeriums (Februar 1867) führte die Verhandlungen für Österreich F. Graf Beust mit den ungarischen Vertretern J. Graf Andrássy dem Älteren und F. von Deák. Auswärtiges, Heeres- und Finanzwesen, ab 1878 auch die Verwaltung von Bosnien und Herzegowina wurden gemeinsamen Ministerien unterstellt (pragmatische Angelegenheiten). Die Beitragsquote zu den gemeinsamen Ausgaben betrug für Österreich 70 %, für Ungarn 30 %, seit 1907 63,4 % zu 36,6 %. Die gemeinsame Staatsschuld, Handels- und Zollpolitik, das Notenbank- und Münzwesen sowie das Eisenbahnwesen wurden getrennt behandelt (dualistische Angelegenheiten).

Die gemeinsamen Behörden und Angelegenheiten der beiden Reichshälften der österreichisch-ungarischen Monarchie wurden als "kaiserlich und königlich" ("k. u. k.") bezeichnet, die der österreichischen Reichshälfte als "kaiserlich-königlich" ("k. k."), dem in Ungarn die Bezeichnung "königlich ungarisch" ("k. ung.") entsprach. Gesetzgebungsorgan für die k. u. k. Angelegenheiten waren zwei auf 1 Jahr gewählte Delegationen von je 60 Mitgliedern, die abwechselnd nach Wien und Budapest einberufen wurden. Der Ausgleich brachte keineswegs die beabsichtigte Lösung der Nationalitätenfrage und Sicherung der Integrität der Gesamtmonarchie. Vor allem die Slawen, aber auch die ungarische Unabhängigkeitspartei waren mit dieser Lösung unzufrieden.


Übernommen von Reinhard Wieser

 

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