Das Bundeswappen Österreichs
Das österreichische Bundeswappen ab 1945
Das Wappen der Republik Österreich besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer (Artikel 8a des Bundes-Verfassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt 350/1981).
Das Bundeswappen geht auf die Gründungstage der Republik Österreich zurück. Nach dem Untergang der Donaumonarchie nahm der von der Provisorischen Nationalversammlung gewählte 20-köpfige Staatsrat am 31. 10. 1918 zunächst die in der Zeit Herzog Friedrichs II. des Streitbaren (1230-46) erstmals belegten Farben Rot-Weiß-Rot als Staatsfarben an.
Am 8. 5. 1919 beschloss die Konstituierende Nationalversammlung mit dem "Gesetz über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutsch-Österreich" die Annahme eines einköpfigen schwarzen Adlers, dessen Brust mit einem rotweißroten Bindenschild belegt ist und dessen 3 andere Symbole in Gold die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten versinnbildlichen: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone. Mit dem kommunistischen Symbol Hammer und Sichel hat diese Symboltrias nichts zu tun.
In der Zeit des Ständestaats 1934-38 wurde ein schwarzer, doppelköpfiger, nimbierter Adler mit Bindenschild, aber ohne die übrigen 3 Symbole verwendet. Während der Herrschaft des Nationalsozialismus (1938-45) waren die österreichischen Hoheitszeichen verboten.
Nach Kriegsende wurde das Wappen der 1. Republik wieder eingeführt. Zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens wurde es durch eine gesprengte Eisenkette ergänzt. Am 28. 3. 1984 beschloss der Nationalrat das Bundesgesetz über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz, Bundesgesetzblatt 159/1984); es bestimmt den Kreis der Personen und Behörden, die das Bundeswappen und die Bundesdienstflagge offiziell führen dürfen. Die Dienstflagge des Bundes entspricht der rotweißroten Nationalflagge, weist aber außerdem in ihrer Mitte das Bundeswappen auf. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge des Bundes zu ihrer Länge ist 2 : 3. Die Verwendung der Abbildungen der Staatssymbole ist auch Privatpersonen gestattet, wenn damit nicht eine öffentliche Berechtigung vorgetäuscht wird. Der Missbrauch der Staatssymbole und ihre Herabwürdigung stehen unter Strafe. Gewerbliche Unternehmen, die in ihrem Wirtschaftszweig eine führende Stellung einnehmen, kann vom Wirtschaftsminister die Führung des Bundeswappens im geschäftlichen Verkehr als Auszeichnung verliehen werden (§ 68 Gewerbeordnung 1994).
Übernommen von Reinhard Wieser