Die Uniformierung der österreichischen Militärmusik
in der II. Republik
Lyra Gold
Paradeanzug 1967
Tarnanzug
Paradeanzug für die Militärmusik
Dienstanzug
Schulterschnur
Paradezug
Paradeanzug für die Gardemusik
Konzertanzug für Militärmusiker
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Mit der Aufstellung des Bundesheeres im Jahr 1956 und der Militärmusik wurden die Militärmusiker anfangs lediglich durch eine Lyra gekennzeichnet. Diese war auf dem Rockkragen-Dienstgradabzeichen oberhalb der Distinktionen zu tragen. Die Militärkapellmeister trugen hingegen auf dem Rockkragen Dienstgradabzeichen, die wie bei den Offizieren mit einer goldenen Umrandungsschnur eingefasst waren, eine goldene Lyra ohne Distinktionen. Auf der Kappe und am Innenhelm hatten die Kapellmeister die dem Dienstgrad eines Hauptmanns entsprechenden Distinktionen zu tragen. 1959 wurde beim Ausgangsanzug allgemein die Schulterspange und die Passepoilierung der Hose eingeführt. Für den Kampfanzug und das Uniformhemd wählte man Schulterklappen-Dienstgradabzeichen in Form von aufschiebbaren Stoffschlaufen. Mit Verordnung der Bundesregierung vom 29.11.1960 wurden die Dienstzweige "Musikoffizier" und "Musikunteroffizier" neu eingeführt. Aufgrund dieser Änderung wurde 1961 für die Kennzeichnung der Musikoffiziere und Musikunteroffiziere folgende Sonderregelung in Kraft gesetzt: ie Militärkapellmeister der II., III. und IV. Dienstklasse trugen als Dienstgradabzeichen auf dem Uniformrock wie bisher grasgrüne Kragenspiegel, bei Panzerbrigaden schwarze und beim Gardebataillon scharlachrote mit weißem Vorstoß sowie mit einer goldgestickten Lyra. Militärkapellmeister der V. und VI. Dienstklasse wurden durch eine silbergestickte Lyra auf der Stabsoffiziersborte des Kragenspiegels gekennzeichnet. Auf den übrigen Uniformbekleidungsstücken trugen die Militärkapellmeister die gleichen Dienstgradabzeichen wie Offiziere des Truppendienstes der entsprechenden Dienstklasse. Die Kennzeichnung der Musikunteroffiziere sowie der Chargen und Soldaten ohne Chargengrad erfolgte wie bisher durch Anbringung einer Metall-Lyra. Musikunteroffiziere in der Funktion eines Kapellmeister-Stellvertreters (Musikmeister) trugen für die Dauer der Ausübung dieser Funktion an Stelle einer Metall- eine silbergestickte Lyra. Für Offiziere des Gardebataillons und dessen Kapellmeister wurde 1963 zum Paradeanzug auch der Säbel eingeführt. Für Offiziere und Kapellmeister der Militärkommanden wurde 1967 zum Paradeanzug ebenfalls der Säbel eingeführt, aber mit der neuen Anzugsordnung 1979 wieder abgeschafft.967 erfolgte für Militärkapellmeister auch eine Kenntlichmachung der Dienstklassen durch Anbringung von Borten und Börtchen auf den Ärmeln des Uniformrockes.
Anzahl der Börtchen bzw. Borten mit Börtchen: Am Tarnanzug, Anorak und am feldgrauen Uniformhemd war auf den Schulterklappen ein Lyra-Symbol aus Metall aufgesteckt und am Uniformhemd hellgrau (mit Ausschlagskragen) auf den Schulterdienstgradabzeichen aufgenäht zu tragen. Für Uniformmäntel und für den Trenchcoat wurde eine gestickte Lyra in einem gestickten Kreis mit einer goldenen Umrandungsschnur, die auf beiden Unterärmeln aufgenäht wird, eingeführt. 1967 wurde für die Militärmusiken einheitlich eine Sonderadjustierung in Form von weißen Ausstattungselementen vorgeschrieben.
Beim gemeinsamen Auftreten mit der Truppe im Kampfanzug war schwarzes Riemenzeug, beim gemeinsamen Auftreten mit den Kompanien des Gardebataillons braunes Riemenzeug zu tragen. Gleichzeitig wurden als Sonderausstattung auch weiße Tragriemen für die große und die kleine Trommel sowie für die Tuba eingeführt. Eine neue "Anzugsordnung für das Bundesheer" wurde 1976 (Neufassung 1977) angeordnet. Unter "Anzugsarten für besondere Verwendung" wurde auch der Paradeanzug für die Militärmusiken normiert und ein neuer Dienstanzug bzw. Kampfanzug eingeführt. 1979 wurde das Dienstgradabzeichen auf dem Innenhelm sowie das Tragen des Säbels zum Paradeanzug abgeschafft. Beim Gardebataillon wurde der Säbel beibehalten und etwas später auf dem Innenhelm der Bundesadler angebracht. 1981 wurde die "Schulterschnur für Militärmusiker" als Verwendungsabzeichen eingeführt, die, aus Kunstseide in moosgrün/weiß ausgeführt, aus drei Teilen bestand: geflochtene Schulterschnur, Armschlinge und Quaste. Tragebestimmungen: Die "Schulterschnur für Militärmusiker" ist jeweils an der linken Schulter und zwar an den Ausgangsanzügen, am "Paradeanzug" und am "Konzertanzug" zu tragen. Nicht zu verwenden ist die Schnur am Regenmantel sowie am Paradeanzug und am Konzertanzug der Gardemusik, zu welchen die Fangschnur zu tragen ist. Die bis auf wenige Änderungen heute noch gültige Anzugsordnung wurde 1982 erlassen. Sie umfasst die Neueinführung des Paradeanzuges, des Konzertanzuges und des Feldgurtes weiß sowie des Schultergurtes mit Notentasche weiß.
Paradeanzug für die Gardemusik: * Paradehelm mit Kinnriemen, schwarz Je nach Dienst und Witterung: * Kammgarnmantel (für Offiziere)
Konzertanzug für Militärmusiker: * Tellerkappe Je nach Dienst oder Witterung: * Barett, grün bzw. scharlachrot
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Übernommen von Reinhard Wieser